Das Migrationsamt (ehem. „Ausländerbehörde“) hat Montag Nacht um 21:00 Uhr zehn Menschen nach Albanien abgeschoben. Unter ihnen waren mehrere schwangere Frauen. Der Ehemann einer Frau in einer Risikoschwangerschaft wurde ebenfalls abgeschoben, die Familie wurde getrennt. Das Migrationsamt setzt damit auf grausame Art die neueste Gesetzesverschärfung durch: Abschiebungen finden nun nachts und unangekündigt statt, auf Familien wird keine Rücksicht genommen.
„Was da Montag Nacht in der Unterkunft passiert ist, entbehrt jeder Menschlichkeit: Eine Familie wurde auseinandergerissen. Obwohl die Komplikationen in der Schwangerschaft bekannt waren, ist die Frau nun auf sich alleine gestellt,“ so Julia Reichart von „Rostock hilft“. „Die Familie hatte in der Situation mehrmals angeboten, in den kommenden Tagen freiwillig das Land zu verlassen, doch erwidert wurde ihnen: Es ist Gesetz, dass ihr verheiratet seid, zählt nichts.“
Die neue Regelung zur Umsetzung von Abschiebungen wurde erst vor Kurzem von Innenminister Caffier und auch auf Bundesebene so beschlossen. Sie präsentieren dies als humanistischen Akt, da nur so die Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen zu gewährleisten sei. Verschiedene Flüchtlingsorganisationen haben die Aussetzung des sogenannten „Nachtabschiebeerlasses“ scharf kritisiert.
„Im vorliegenden Fall offenbart sich die ganze Grausamkeit dieser Regelung: Auf eine unangekündigte Abschiebung kann man sich nicht vorbereiten, nicht psychisch und nicht emotional. Den Familien wurden zehn Minuten Zeit eingeräumt, ihre Sachen zu packen,“ so eine der aktiven „Rostock hilft“-HelferInnen in der Unterkunft.
Die Auswirkungen unangekündigter Abschiebungen werden seitens der Landes- und Bundesregierung billigend als „abschreckende Maßnahmen“ in Kauf genommen. An jedem einzelnen Schicksal offenbart sich, wie menschenverachtend diese Praxis ist. Für die Betroffenen bedeutet die Regelung ein Leben in ständiger Unsicherheit und eine mögliche Retraumatisierung durch die unangekündigte Ausnahmesituation.
Unabhängig von der gesetzlichen Lage: Familiäre Interessen können bei einer Abschiebung durchaus berücksichtigt werden. Dies liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters.
Eine der betroffenen Asylbewerberinnen teilte „Rostock hilft“ noch fassungslos mit: „Das kann so nicht sein. Als die Polizei vor uns stand, dachte ich nur: Ich bin keine Verbrecherin. Sie müssen uns doch vorher Bescheid sagen. Wenigstens den Familien. Das wäre alles ganz anders, wenn wir uns darauf hätten vorbereiten können, nur ein oder zwei Tage.“
„Rostock hilft“ verurteilt aufs Schärfste das Vorgehen des Migrationsamtes. „Die Hansestadt kann durchaus ein weltoffenes und antirassistisches Image inszenieren. Der Fall macht deutlich, wie es im zuständigen Amt um Menschlichkeit und Empathie bestellt ist“, so eine Helferin in der betroffenen Unterkunft. „Rostock könnte ganz klar ein Signal für einen halbwegs fairen Umgang mit Asylsuchenden auch nach ihrer Ablehnung senden: Eine Abschiebung muss nicht so aussehen, die Behörden haben immer Spielraum, den sie nutzen können. Hier geht es um Menschenwürde und den Schutz der Familie, also Grundrechte. Im Mindesten aber kann man einen Funken Anstand erwarten.“