Forderungen zur Unterbringung von Asylsuchenden in Rostock

Bereits im März haben wir uns mit Forderungen zur aktuellen Unterbringungssituation an die Oberbürgermeisterin gewandt. Wir dokumentieren diese hier.

Seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges, also seit mehr als einem Jahr, wird die Unterbringung von Asylsuchenden auf kommunaler Ebene als überfordernde Aufgabe beschrieben. Am allermeisten sind davon diejenigen betroffen, die es direkt betrifft: Die Menschen die gezwungen sind teilweise über mehrere Monate in Sammelunterkünften oder Notunterkünften zu leben.

Unsere Forderungen teilen sich auf in generelle Forderungen und Feststellungen und akute Forderungen hinsichtlich der Situation in Rostock. Denn die bundesdeutsche Asylpolitik ist kein Brandthema, das erst seit Februar 2022 ein Aufreger sein sollte. Union und SPD haben in den vergangenen Jahren Asylgesetzverschärfungen voran gebracht, in denen isolierte Unterbringung (#AnkER-Zentren) und schlechte Versorgung (zB weitere Einschränkung von den ohnehin rassistischen Asylbewerberleistungen) zentrale Mechanismen waren den sog. „Ausreisedruck“ zu erhöhen. Asypolitik muss sich generell an einer Haltung des „Refugees Welcome!“ statt der Abschottung und Ausgrenzung orientieren. 

Unsere Forderungen vom März sind keineswegs radikal. Sie reichen weit hinter dem zurück, was wir in den letzten Wochen von Asylsuchenden gehört haben.

Unsere Forderungen 

Grundsätzliches:

  • Die Aufnahme und Integration von Asylsuchenden ist eine normale kommunale Aufgabe und keine Ausnahmesituation.
  • Wir haben in Rostock eine humanitäre Krise. Die Wohnsituation von Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften, aber z.T. auch in Wohnungen ist prekär. Wir brauchen hier Anstrenungen der gesamten Stadtverwaltung, das heißt ämterübergreifend, da die zuständigen Amtsbereiche der Situation scheinbar nicht gewachsen sind.
  • Es muss eine enge Kooperation von Stadtverwaltung und Zivilgesellschaft geben. Wir haben in Rostock sehr viele aktive Bürger*innen, Vereine und Intitativen, die bei der Bewältigung der Krise helfen wollen und können. Das scheint aktuell aber nicht gewünscht zu sein. Zumindest der Zugang von NGOs zu Unterkünften muss prinzipiell gestattet und reguliert werden (Anmeldung, vorlegen von Führungszeugnissen, etc.).

Kurzfristig:

  • Es müssen kurzfristig deutliche Verbesserungen in den Not- und Gemeinschaftsunterkünften vorgenommen werden. Unter anderem müssen: Privat- und Rückzugsräume eingerichtet werden, in Hallenunterbringung mindestens Trennwände aufgestellt werden, Internetzugänge bereitgestellt werden und Sonnen- und Regenschutz installiert werden. Die Träger vor Ort haben viele Ideen, brauchen jedoch finanzielle Unterstützung, um diese auch umsetzen zu können. ROSTOCK HILFT steht bereit zusätzlich Ehrenamtliche und Spenden zu aquirieren, um die Situation zu verbessen.
  • Es müssen Alternativen zur Hallenunterbringung geschaffen werden. Dazu müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden verfügbare Immobilen herzurichten. Auch hier sind wir ähnlich wie 2015 und auch im letzten Jahr wieder bereit zu helfen.  
  • Das Verfahren zur dezentralen Unterbringung muss vereinfacht werden. Asylsuchende warten oft Monate bis die Erlaubnis erteilt wird, wenn sie denn überhaupt erteilt wird. Viele könnten mit der Erlaubnis selbstständig nach Wohnraum suchen und so wenigstens einige Plätze frei werden. 
  • Die Verfahren in den Sozialämtern müssen vereinfacht und entbürokratisiert werden, um die Verwaltung zu entlasten und den Zugang zu Sozialleistungen zu vereinfachen. Man könnte mit genereller Kontoauszahlung statt Barzahlungen und der pauschalen quartalsweisen Ausstellung von Behandlungsscheinen den Bearbeitungsaufwand des Sozialamts deutlich reduzieren.
  • Es muss eine Strategie entwickelt werden, wie das Perosnal in den Unterkünften schnell grundlegend qualifiziert wird. Viele der dort tätigen Menschen haben  keinerlei Vorerfahrungen. Viele sind Quereinsteiger. Entsprechend schwierig gestaltet sich die Beratung und Betreuung der Menschen in den Unterkünften.

Mittelfristig:

  • Wir müssen so schnell es geht wieder zur Unterbringung nach der  Gemeinschaftsunterkünfteverordung MV (GUVO MV) zurückkehren, die eigentlich absolute Mindestanforderungen an Unterkünfte markierte. Bestehende Unterkünfte, wie das Elbhotel und das ehemalige Best Western, sollten umgebaut werden, so dass sie die Anforderungen erfüllen.
  • Es braucht mehr Wohnraum auch unabhängig von Sammelunterkünften. Die Stadt sollte in alle Richtungen prüfen, wie beispielsweise durch Schnellbauweise in verhältnismäßig kurzer Zeit adäquate Wohnungen geschaffen werden können.

Langfristig:

  • Langfristig brauchen wir eine Stratgie für die Unterbringung von Asylsuchenden. Die Unterkünfte in Rostock waren zu Ausbruch des Krieges bereits voll. Trotz der Erfahrungen von 2015/2016 gab es keinerlei Vorbereitungen für ein Wiederauftreten einer solchen Situation.
  • Wir brauchen mehrere Unterkünfte in Rostock und dürfen auch bei fallenden Zahlen neuer Asylsuchender nicht wieder Kapazitäten herunterfahren, da wir gerade wieder sehen wie schwer und auch teuer es ist, diese im Akutfall wieder hochzufahren.

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