Selbstbestimmt essen – Verhandlung am Sozialgericht

Am 23. Juni findet am Sozialgericht die Verhandlung im Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz eines Asylsuchenden statt, der gegen die Praxis der Hansestadt Rostock klagt. Die Hansestadt gibt in einigen provisorischen Unterkünften derzeit Sachleistungen statt Geldleistungen im Bereich Essen. Die Verhandlung ist öffentlich. Sie beginnt um 10 Uhr im Sozialgericht in der August-Bebel-Straße in Raum 2.034.

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